Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Eichmüller Organisation GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebot von Eichmüller GmbH.
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfts-
beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver-
einbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden selbst
dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit
seiner Bestellung auf diese hinweist und Eichmüller GmbH diesen
nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen
und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen be-
dürfen der Schriftform.


§ 2 Lieferungen und Leistungen

Die Angebote von Eichmüller GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. Änderungen betreffend Technik,
Form, Farbe und/oder Gewicht behält sich Eichmüller
GmbH im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbe-
stätigung von Eichmüller GmbH, spätestens aber mit
Zusendung der bestellten Ware zustande.

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn sie
werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Eichmüller GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug,
wenn die Verzögerung von Eichmüller GmbH verschuldet
ist, die Leistung fällig ist und der Kunde Eichmüller GmbH
erfolglos eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage)
gesetzt hat.

Eichmüller GmbH ist zu zumutbaren Tellieferungen jederzeit
berechtigt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Eichmüller GmbH
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Eichmüller
GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Eichmüller
GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen Eichmüller GmbH, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer an-
gemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem noch
nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzu-
treten.

Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist
der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück-
zutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Eichmüller
GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich Eichmüller GmbH nur berufen, wenn sie
den Kunden unverzüglich benachrichtigt.



§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von
Eichmüller GmbH genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager unfrei, wobei
Frachtfrei-Grenzen und Verpackungskosten in den
„Besonderen Lieferbedingungen“ festgelegt sind. Die
Verpackung wird – mit Ausnahme von Gitterboxen
und Euro-Paletten – nicht zurückgenommen.

Soweit nichts anderes vereinbart sind die Rechnungen
von Eichmüller GmbH innerhalb 14 Tagen unter Abzug
von 2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Export-
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Eichmüller
GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst wird.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Es bedarf keiner weiterer Mahnung.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Eichmüller GmbH behält sich vor, gegenüber dem Kun-
den einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
durch Eichmüller GmbH anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



§ 4 Prüfung und Gefahrübergang

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Voll-
ständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und
Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche
Rüge innerhalb von 8 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die
Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei
denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Überprüfung nicht erkennbar war.

Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehl-
mengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich
auf dem Lieferschein oder auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muß
den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kenn-
zeichnen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungs-
kauf geht mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug
der Annahme ist.



§ 5 Gewährleistung

Eichmüller GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit
wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw.
sich für die gewöhnliche Verwendung eignen.

Sachmängelansprüche bestehen nicht

- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
  Beschaffenheit
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
- bei natürlicher Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen)
- wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Eichmüller
  GmbH nicht befolgt werden

Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache
des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag. Zusätzliche Voraussetzung für Sachmängelansprüche
aus Werkvertrag ist, dass es sich nachweislich um dieselbe
Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers
handelt.

Der Käufer hat bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung erfolgen soll. Eichmüller GmbH ist jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden
bleibt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Eichmüller GmbH
über.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück-
gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügi-
gen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im
Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben,
der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchs-
vorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf
das Verhältnis der Nutzung der Ware durch den Käufer zur voraus-
sichtlichenGesamtnutzungsdauer abgestellt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate, für
Verbraucher 24 Monate. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Ver-
jährungsfrist für Unternehmer 6 Monate bzw.12 Monate für Ver-
braucher. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung
der Ware. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller gibt Eichmüller GmbH in vollem Umfange an ihre
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber Eichmüller GmbH stehen nur
dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorge-
sehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen
etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchs-
güterkauf bleiben hiervon unberührt.



§ 6 Eigentumsvorbehalt

Eichmüller GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Der Kunde ist verpflichtet, Eichmüller GmbH einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Be-
schädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich an-
zuzeigen.

Eichmüller GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung
der in Abs. 2 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Ge-
schäftsgang weiterzu veräußern. Er tritt Eichmüller GmbH bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Eichmüller GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist derUnternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Eichmüller GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzu-
ziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflich-
tungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.


§ 7 Haftungsbeschränkungen

Soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund- aus-
geschlossen. Eichmüller GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet
Eichmüller GmbH nicht für den Verlust von Daten, Nutzungsausfall,
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden.

Eichmüller GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitauch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen
haftet Eichmüller GmbH nur im Umfang der Haftung für anfäng-
liches Unvermögen gemäß dem folgenden Satz 3. Die Haftung
für anfängliches Unvermögen wird auf das zweifache des vom
Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische
und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet Eichmüller GmbH nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von
wesentlicher Bedeutung ist. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß
Satz 3 entsprechend. Die Haftung nach dem Produkthaftungs-
gesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG).



§ 8 Datenschutz

Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden hält sich
Eichmüller GmbH an alle Bestimmungen des Datenschutzge-
setzes und ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes
zu verarbeiten und zu speichern. Des weiteren ist Eichmüller
GmbH nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirt-
schaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzu-
holen.


§ 9 Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand ist 74080 Heilbronn, wenn der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Eichmüller
GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu
klagen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen,
auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem
mit Eichmüller GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Eichmüller GmbH.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
Regelung möglichst nahe kommt.

 


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