Allgemeine Geschäftsbedingungen Eichmüller Organisation GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen,
Leistungen und Angebot von Eichmüller GmbH. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfts- beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart
werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner
Bestellung auf diese hinweist und Eichmüller GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und
Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen be- dürfen der Schriftform. § 2 Lieferungen und Leistungen
Die Angebote von Eichmüller GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen betreffend Technik, Form,
Farbe und/oder Gewicht behält sich Eichmüller GmbH im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor.
Ein Vertrag kommt
erst mit schriftlicher Auftragsbe- stätigung von Eichmüller GmbH, spätestens aber mit Zusendung der bestellten Ware
zustande.
Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart. Eichmüller GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Eichmüller GmbH verschuldet
ist, die Leistung fällig ist und der Kunde Eichmüller GmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage)
gesetzt hat.
Eichmüller GmbH ist zu zumutbaren Tellieferungen jederzeit berechtigt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Eichmüller GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten
von Eichmüller GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Eichmüller GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Eichmüller GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer an- gemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz
oder teilweise zurückzu- treten.
Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird Eichmüller GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Eichmüller GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
von Eichmüller GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Lieferung erfolgt
ab Werk oder Lager unfrei, wobei Frachtfrei-Grenzen und Verpackungskosten in den „Besonderen Lieferbedingungen“ festgelegt
sind. Die Verpackung wird – mit Ausnahme von Gitterboxen und Euro-Paletten – nicht zurückgenommen.
Soweit
nichts anderes vereinbart sind die Rechnungen von Eichmüller GmbH innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder
30 Tagen netto zahlbar. Export- Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn Eichmüller GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es bedarf
keiner weiterer Mahnung. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Eichmüller GmbH behält sich vor, gegenüber dem Kun- den einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend
zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
durch Eichmüller GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Prüfung und Gefahrübergang
Der Kunde
hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Voll- ständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit
zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß
und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar
war.
Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehl- mengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich
auf dem Lieferschein oder auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muß den
Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kenn- zeichnen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungs- kauf geht mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§ 5 Gewährleistung
Eichmüller GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen.
Sachmängelansprüche
bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit - bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit - bei natürlicher Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen) - wenn Betriebs-
oder Wartungsanweisungen von Eichmüller GmbH nicht befolgt werden
Eine Haftung für Sachmängel
besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zusätzliche Voraussetzung
für Sachmängelansprüche aus Werkvertrag ist, dass es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei
beseitigten Fehlers handelt.
Der Käufer hat bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatz- lieferung erfolgen soll. Eichmüller GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Eichmüller GmbH über.
Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück- gängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügi- gen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben,
der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchs- vorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile
wird auf das Verhältnis der Nutzung der Ware durch den Käufer zur voraus- sichtlichenGesamtnutzungsdauer abgestellt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate. Bei gebrauchten Sachen
beträgt die Ver- jährungsfrist für Unternehmer 6 Monate bzw.12 Monate für Ver- braucher. Die Verjährungsfrist beginnt
jeweils mit Ablieferung der Ware. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt Eichmüller
GmbH in vollem Umfange an ihre Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber
Eichmüller GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Alle weiteren oder anderen als
die in diesen Bestimmungen vorge- sehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchs- güterkauf
bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Eichmüller GmbH behält sich das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Der Kunde ist verpflichtet, Eichmüller
GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Be- schädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich an- zuzeigen.
Eichmüller GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung der in Abs. 2 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Ge- schäftsgang weiterzu
veräußern. Er tritt Eichmüller GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch
die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Eichmüller GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
derUnternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Eichmüller GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzu- ziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
§
7 Haftungsbeschränkungen
Soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund- aus- geschlossen. Eichmüller GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, insbesondere haftet Eichmüller GmbH nicht für den Verlust von Daten, Nutzungsausfall, entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Eichmüller GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeitauch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen
haftet Eichmüller GmbH nur im Umfang der Haftung für anfäng- liches Unvermögen gemäß dem folgenden Satz 3. Die Haftung
für anfängliches Unvermögen wird auf das zweifache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische
und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eichmüller GmbH nur dann, wenn eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leichter
Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß Satz 3 entsprechend. Die Haftung nach dem
Produkthaftungs- gesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG).
§ 8 Datenschutz
Im Umgang
mit den persönlichen Daten des Kunden hält sich Eichmüller GmbH an alle Bestimmungen des Datenschutzge- setzes und
ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu
verarbeiten und zu speichern. Des weiteren ist Eichmüller GmbH nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirt- schaftsauskunfteien
Angaben über die Kreditwürdigkeit einzu- holen.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort
und Gerichtstand ist 74080 Heilbronn, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist. Eichmüller GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es
gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch
wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit
Eichmüller GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Eichmüller GmbH.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
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